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China News & Views 7/04
Hong Kongs Inkassobüros: Forderungen zu
überschaubaren Kosten beitreiben.
Schon im alten China löste man Probleme mit säumigen Zahlern
möglichst außergerichtlich: Ließen doch kaiserliche Richter Klägern wie
Beklagten gern mal eine ordentliche Tracht Prügel verabreichen, was deren
Vergleichsbereitschaft dann sehr förderte. Außerdem waren sie oft korrupt bis
ins Mark; ein Problem, das China –ganz im Gegensatz au Hong Kong- bis heute
nicht in den Griff bekommen hat.
Hong Kongs –nach wie vor britisch geprägten- Gerichte genießen zwar mit Recht
den Ruf, zu den (wenigen) unbestechlichen in Asien zu gehören. Der Weg zu ihnen
ist jedoch durchweg so teuer, dass er sich oft nicht rechnet:
Für juristische Personen herrscht praktisch in allen Instanzen Anwaltszwang. Das
Honorar hiesiger Anwälte berechnet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt –je
nach Seniorität- regelmäßig zwischen € 250- und € 500.- pro Stunde (oft auch
mehr). Wo es nicht um Millionen geht, übersteigen die Anwaltskosten so oft schon
bald den Streitwert. Und selbst wo der Kläger voll Recht bekommt, wird ihm in
aller Regel nur Ersatz von etwa zwei Drittel seiner tatsächlichen
Verfahrenskosten zugesprochen. Den –oft stattlichen- Rest trägt er.
Außerdem ist auch ein günstiges Urteil nur dann mehr als ein Stück Papier, wenn
der Verurteilte zahlungsfähig ist. Wo es sich -wie durchaus häufig- beim
Beklagten um eine hiesige Firma handelt, die nicht mehr als das gesetzlich
vorgeschriebene Mindestkapital von € 0.11 (ja, elf Cent!) aufzuweisen hat, kehrt
der Gerichtsvollzieher dann mit leeren Händen heim.
(Nicht nur) fast alle größeren Banken hier sind daher bevorzugte Kunden der
hiesigen Inkassobüros. Von ein paar schwarzen Schafen einmal abgesehen, sind
diese Unternehmen durchaus honorig und legal. Der Gesetzgeber verbietet dem
Eintreiber zwar Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und sogar
Hausbesuche beim Schuldner zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens. Legalen
Spielraum für hartnäckige Belästigung, Anprangerung und Rufmord
Zahlungsunwilliger gibt es dennoch genug. Überdies wissen letztere nie, wie weit
der Eintreiber bei "halsstarrigen" Schuldnern zu gehen bereit ist:
Zeitungsberichte, wo Unbekannte mal wieder jemand (natürlich illegal!) eine
kräftige Tracht Prügel verabreicht haben, liest man fast täglich. Auch die
ermittelnde Polizei rät dann dem Opfer bisweilen zur schnellen Einigung mit
seinen -im Hintergrund bleibenden- Peinigern.
Ist die Einschaltung hiesiger Inkassobüros auch für deutsche Firmen
empfehlenswert?
Durchaus! Allerdings sollte man nur die gut beleumundeten Büros wählen. Ferner
empfiehlt sich stets die Zwischenschaltung eines Mittelsmannes/ Ansprechpartners
in Hong Kong: (Nicht nur) im Inkassowesen reden Chinesen lieber –und
unverblümter- Chinesisch mit Chinesen.
Was muss man vorlegen?
Schon um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, lassen sich renommiertere
Inkassobüros den Bestand der Forderung ihres Klienten nachweisen. Ideal sind
geplatzte Schecks oder Wechsel. Akzeptiert werden aber auch unbezahlte
Rechnungen, sofern sich ihre Berechtigung aus einem vom Schuldner ordnungsgemäß
unterzeichneten Kaufvertrag usw. ergibt. Meist genügen Fotokopien und eine
schriftliche Einzugsermächtigung an das Inkassobüro.
Was kostet das Inkasso?
Für ihre Dienste verlangen die Inkassobüros meist 50 Prozent der tatsächlich
eingetriebenen Beträge. Zahlt der Schuldner nichts, erhält der Gläubiger nichts,
-hat aber auch keine Kosten.
Wie sind die Erfolgschancen?
Grobe Faustregel: Wer Geld hat, zahlt.
Mit besten Grüßen aus Hong Kong
Ihr DEUTSCHE CONSULT Team
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