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China News & Views 7/04  

  

Hong Kongs Inkassobüros: Forderungen zu überschaubaren Kosten beitreiben.
 

Schon im alten China löste man Probleme mit säumigen Zahlern möglichst außergerichtlich: Ließen doch kaiserliche Richter Klägern wie Beklagten gern mal eine ordentliche Tracht Prügel verabreichen, was deren Vergleichsbereitschaft dann sehr förderte. Außerdem waren sie oft korrupt bis ins Mark; ein Problem, das China –ganz im Gegensatz au Hong Kong- bis heute nicht in den Griff bekommen hat.
Hong Kongs –nach wie vor britisch geprägten- Gerichte genießen zwar mit Recht den Ruf, zu den (wenigen) unbestechlichen in Asien zu gehören. Der Weg zu ihnen ist jedoch durchweg so teuer, dass er sich oft nicht rechnet:
Für juristische Personen herrscht praktisch in allen Instanzen Anwaltszwang. Das Honorar hiesiger Anwälte berechnet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt –je nach Seniorität- regelmäßig zwischen € 250- und € 500.- pro Stunde (oft auch mehr). Wo es nicht um Millionen geht, übersteigen die Anwaltskosten so oft schon bald den Streitwert. Und selbst wo der Kläger voll Recht bekommt, wird ihm in aller Regel nur Ersatz von etwa zwei Drittel seiner tatsächlichen Verfahrenskosten zugesprochen. Den –oft stattlichen- Rest trägt er.
Außerdem ist auch ein günstiges Urteil nur dann mehr als ein Stück Papier, wenn der Verurteilte zahlungsfähig ist. Wo es sich -wie durchaus häufig- beim Beklagten um eine hiesige Firma handelt, die nicht mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital von € 0.11 (ja, elf Cent!) aufzuweisen hat, kehrt der Gerichtsvollzieher dann mit leeren Händen heim.
(Nicht nur) fast alle größeren Banken hier sind daher bevorzugte Kunden der hiesigen Inkassobüros. Von ein paar schwarzen Schafen einmal abgesehen, sind diese Unternehmen durchaus honorig und legal. Der Gesetzgeber verbietet dem Eintreiber zwar Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und sogar Hausbesuche beim Schuldner zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens. Legalen Spielraum für hartnäckige Belästigung, Anprangerung und Rufmord Zahlungsunwilliger gibt es dennoch genug. Überdies wissen letztere nie, wie weit der Eintreiber bei "halsstarrigen" Schuldnern zu gehen bereit ist: Zeitungsberichte, wo Unbekannte mal wieder jemand (natürlich illegal!) eine kräftige Tracht Prügel verabreicht haben, liest man fast täglich. Auch die ermittelnde Polizei rät dann dem Opfer bisweilen zur schnellen Einigung mit seinen -im Hintergrund bleibenden- Peinigern.

Ist die Einschaltung hiesiger Inkassobüros auch für deutsche Firmen empfehlenswert?

Durchaus! Allerdings sollte man nur die gut beleumundeten Büros wählen. Ferner empfiehlt sich stets die Zwischenschaltung eines Mittelsmannes/ Ansprechpartners in Hong Kong: (Nicht nur) im Inkassowesen reden Chinesen lieber –und unverblümter- Chinesisch mit Chinesen.

Was muss man vorlegen?

Schon um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, lassen sich renommiertere Inkassobüros den Bestand der Forderung ihres Klienten nachweisen. Ideal sind geplatzte Schecks oder Wechsel. Akzeptiert werden aber auch unbezahlte Rechnungen, sofern sich ihre Berechtigung aus einem vom Schuldner ordnungsgemäß unterzeichneten Kaufvertrag usw. ergibt. Meist genügen Fotokopien und eine schriftliche Einzugsermächtigung an das Inkassobüro.

Was kostet das Inkasso?

Für ihre Dienste verlangen die Inkassobüros meist 50 Prozent der tatsächlich eingetriebenen Beträge. Zahlt der Schuldner nichts, erhält der Gläubiger nichts, -hat aber auch keine Kosten.

Wie sind die Erfolgschancen?

Grobe Faustregel: Wer Geld hat, zahlt.


Mit besten Grüßen aus Hong Kong
Ihr DEUTSCHE CONSULT Team
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