Deutsche Consult (Asia) Ltd.
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China News & Views 10/05
http://deutsche-consult.com/archive/10-05.htm
English Version below
Von Deutschland aus geführte Auslandsfirmen nach
deutschem Recht als eigene Rechtsperson nicht anerkannt.
Schon in unseren China News & Views Ausg. 2/2003 hatten wir dieses Thema einmal aufgegriffen und gewarnt, dass Auslandsgesellschaften, die von Deutschland aus geführt werden, in Deutschland nicht als eigene Rechtsperson gelten und dort als solche weder selbst klagen noch Ansprüche Dritter auf ihr Haftkapital beschränken können. Die für eine solche Gesellschaft Handelnden haften vielmehr ggf. sogar persönlich. Steuerlich werden Vermögen wie Gewinne der Auslandstochter dem deutschen Inhaber voll zugerechnet: Bei Gewinnausschüttungen kommt ihnen weder das sonst anwendbare "Halbeinkünfteverfahren" (bei natürlichen Personen) zugute, noch sind AGs, GmbHs usw. bei solchen Einkünften dann von der deutschen Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
Zwar wurde gegen diese
Rechtsauffassung in mehreren Prozessen u. a. mit der Begründung angerannt, dass
in EU Ländern beheimatete Gesellschaften von ihr (durch die EU Verträge)
ausgenommen sind, und dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung aller anderen führe. Bislang gaben sich deutsche Gerichte wie
Behörden von dieser Argumentation jedoch unbeeindruckt, und es steht sogar zu
erwarten, dass deutsche Finanzämter, vom für sie positiven Ausgang der Verfahren
ermutigt, diesbezüglich nun wieder umso genauer hinschauen werden! Was
also ist zu tun?
Zunächst gilt, dass keineswegs alle Mitglieder der Geschäftsleitung des
ausländischen Unternehmens im Ausland ansässig sein müssen. Vielmehr genügt es,
wenn einer der Vorstände nicht in Deutschland wohnhaft ist und glaubhaft
gemacht werden kann, dass dieser (der durchaus auch Auslandsdeutscher sein kann,
denn auf die Nationalität kommt es nicht an) Führungsaufgaben zumindest in
Teilbereichen des Unternehmens eigenständig wahrnimmt. Allzu strenge Maβstäbe
werden Deutschlands Steuereintreiber diesbezüglich schon deshalb
nicht anlegen können, weil auch deutsche Groβkonzerne ihre Auslandstöchter
häufig an so kurzer Leine führen,
dass deren Leitende vor Ort bestenfalls Routineangelegenheiten selbst
entscheiden dürfen. Diese -ohnehin gelegentlich
mit Weggang drohenden- Grossen im Lande aber will man sicher nicht
noch mehr vergrätzen; und zudem muss Deutschlands Obrigkeit die Kleineren
zumindest in diesem Punkt mit gleicher Elle messen, denn sonst griffe der
Vorwurf der Ungleichbehandlung eben doch, und hier böten die EU Verträge nicht
einmal ein Feigenblatt.
Wohl gemerkt, gilt das hier Gesagte für ALLE Auslandsgesellschaften außerhalb der EU. Besonders betroffen sind jedoch Jurisdiktionen, die den Organen ihrer juristischen Personen keine Residenzpflicht vorschreiben; und hierzu gehört Hong Kong: http://deutsche-consult.com/cserv_germ.html
Nachdem all die Tropeninseln und Bergtäler als Firmensitz bei Finanzbehörden und Banken weltweit nur noch Misstrauen erzeugen, erfreuen sich gerade Hong Kong Gesellschaften weltweiter Beliebtheit, was angesichts unserer Rolle als Tor zu China und extrem niedriger Steuern nur natürlich ist. Oft jedoch verkaufen hiesige “Discounter” –schon weil die deutschen Bestimmungen nicht kennend- dann Konstruktionen, wonach der oder die Direktoren der Hong Kong Fima alle in Deutschland sitzen –mit dem eingangs dargelegten Resultat!
Wo dieser gefährliche Fehler bereits gemacht ist, sollte man ihn schleunigst berichtigen.
Hierbei helfen wir Ihnen gern!
Mit besten Empfehlungen
Ihr DEUTSCHE CONSULT Team in
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A foreign corporation with its place of management in
Germany is not recognized under German law.
Under German law, a foreign entity having its place of management in Germany does not have any legal capacity and, therefore, cannot sue or be sued in a German court. Any persons representing, or acting on behalf of, such non-entity can be held personally liable. At least for companies incorporated in countries outside the European Union, there is no change of these regulations in sight.
An article in the December/Jan. '03 edition of the International Tax Review (by Harald Herrmann of Clifford Chance Pünder in Frankfurt, Germany) makes this so abundantly clear that we seize the opportunity to remind our readers.
This even more so as former corporate havens in the Caribbean or other exotic places nowadays can at best raise eyebrows the world over. As a consequence, all eyes are on Hong Kong which, given its status as 'Gateway to China’ and indeed modest tax regime, can hardly surprise.
Sadly, however, some ”discounters“ here know/care little about their clients’ individual needs and thus sell them non-viable or even dangerous corporate structures.
In a nutshell: Germans and others with similar legal constraints at home should swiftly rectify any mistakes already made (and feel free to contact us in case of need).
With best regards
Your DEUTSCHE CONSULT Team in
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