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China News & Views 10/05

http://deutsche-consult.com/archive/10-05.htm

 

English Version below

 

Von Deutschland aus geführte Auslandsfirmen nach

deutschem Recht als eigene Rechtsperson nicht anerkannt.

 

Schon in unseren China News & Views Ausg. 2/2003 hatten wir dieses Thema einmal aufgegriffen und gewarnt, dass Auslandsgesellschaften, die von Deutschland aus geführt werden, in Deutschland nicht als eigene Rechtsperson gelten und dort als solche weder selbst klagen noch Ansprüche Dritter auf ihr Haftkapital beschränken können. Die für eine solche Gesellschaft Handelnden haften vielmehr ggf. sogar persönlich. Steuerlich werden Vermögen wie Gewinne der Auslandstochter dem deutschen Inhaber voll zugerechnet: Bei Gewinnausschüttungen kommt ihnen weder das sonst anwendbare  "Halbeinkünfteverfahren" (bei natürlichen Personen) zugute, noch  sind AGs, GmbHs usw. bei solchen Einkünften dann von der deutschen Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.

 

Zwar wurde gegen diese Rechtsauffassung in mehreren Prozessen u. a. mit der Begründung angerannt, dass in EU Ländern beheimatete Gesellschaften von ihr (durch die EU Verträge) ausgenommen sind, und dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung aller anderen führe. Bislang gaben sich deutsche Gerichte wie Behörden von dieser Argumentation jedoch unbeeindruckt, und es steht sogar zu erwarten, dass deutsche Finanzämter, vom für sie positiven Ausgang der Verfahren ermutigt, diesbezüglich  nun wieder umso genauer hinschauen werden! Was also ist zu tun?
Zunächst gilt, dass keineswegs alle Mitglieder der Geschäftsleitung des ausländischen Unternehmens im Ausland ansässig sein müssen. Vielmehr genügt es, wenn einer der Vorstände nicht in Deutschland wohnhaft ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass dieser (der durchaus auch Auslandsdeutscher sein kann, denn auf die Nationalität kommt es nicht an) Führungsaufgaben zumindest in Teilbereichen des Unternehmens eigenständig wahrnimmt. Allzu strenge Maβstäbe werden Deutschlands Steuereintreiber diesbezüglich  schon deshalb nicht anlegen können, weil auch deutsche Groβkonzerne ihre Auslandstöchter häufig
an so kurzer Leine führen, dass deren Leitende vor Ort bestenfalls Routineangelegenheiten selbst entscheiden dürfen. Diese -ohnehin gelegentlich  mit Weggang drohenden- Grossen im Lande aber will man sicher nicht noch mehr vergrätzen; und zudem muss Deutschlands Obrigkeit  die Kleineren zumindest in diesem Punkt mit gleicher Elle messen, denn sonst griffe der Vorwurf der Ungleichbehandlung eben doch, und hier böten die EU Verträge nicht einmal ein Feigenblatt. 
 

Wohl gemerkt, gilt das hier Gesagte für ALLE Auslandsgesellschaften außerhalb der EU. Besonders betroffen sind jedoch Jurisdiktionen, die den Organen ihrer juristischen Personen keine Residenzpflicht vorschreiben; und hierzu gehört Hong Kong: http://deutsche-consult.com/cserv_germ.html

Nachdem all die Tropeninseln und Bergtäler als Firmensitz bei Finanzbehörden und Banken weltweit nur noch Misstrauen erzeugen, erfreuen sich gerade Hong Kong Gesellschaften weltweiter Beliebtheit, was angesichts unserer Rolle als Tor zu China und extrem niedriger Steuern nur natürlich ist. Oft jedoch verkaufen hiesige “Discounter” –schon weil die deutschen Bestimmungen nicht kennend- dann Konstruktionen, wonach der oder die Direktoren der Hong Kong Fima alle in Deutschland sitzen –mit dem eingangs dargelegten Resultat!

Wo dieser gefährliche Fehler bereits gemacht ist, sollte man ihn schleunigst berichtigen. Hierbei helfen wir Ihnen gern!

 

Mit besten Empfehlungen

Ihr DEUTSCHE CONSULT Team in
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A foreign corporation with its place of management in

Germany is not recognized under German law.

 

Under German law, a foreign entity having its place of management in Germany does not have any legal capacity and, therefore, cannot sue or be sued in a German court. Any persons representing, or acting on behalf of, such non-entity can be held personally liable. At least for companies incorporated in countries outside the European Union, there is no change of these regulations in sight.

An article in the December/Jan. '03 edition of the International Tax Review  (by Harald Herrmann of Clifford Chance Pünder in Frankfurt, Germany) makes this so abundantly clear that we seize the opportunity to remind our readers.

This even more so as former corporate havens in the Caribbean or other exotic places nowadays can at best raise eyebrows the world over. As a consequence, all eyes are on Hong Kong which, given its status as 'Gateway to China’ and indeed modest tax regime, can hardly surprise.

Sadly, however, some discounters“ here know/care little about their clients’ individual needs and thus sell them non-viable or even dangerous corporate structures.

In a nutshell: Germans and others with similar legal constraints at home should swiftly rectify any mistakes already made (and feel free to contact us in case of need).

 

With best regards

Your DEUTSCHE CONSULT Team in
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